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Wenn der Schulweg zur Qual wird

Der ländliche Raum fühlt sich bei der Schülerbeförderung abgehängt: das Beispiel Lauterbach.

Von Anja Weber
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Schüler aller Altersklassen haben es in ländlichen Regionen schwer. Oft sind sie stundenlang mit Bussen unterwegs. Wohlfühlen auf dem Land sieht anders aus.
Schüler aller Altersklassen haben es in ländlichen Regionen schwer. Oft sind sie stundenlang mit Bussen unterwegs. Wohlfühlen auf dem Land sieht anders aus. © Archiv: Claudia Hübschmann

Wer in ländlichen Regionen mit wenig Infrastruktur und fernab von weiterbildenden Schulen wohnt, hat es schwer. Das zeigt nun wiederholt ein Beispiel aus dem Stolpener Ortsteil Lauterbach. Heidrun Tschipke ist Mutter von sieben Kindern. Seit diese weiterbildende Schulen in Pirna besuchen, das Herder-Gymnasium beziehungsweise das Berufsschulzentrum, kämpft die Mutter um die Schülerbeförderung.

Sie steht damit nicht allein. Denn Lauterbach ist sozusagen ab vom Schuss, wie viele andere Orte im Landkreis auch. Wer mit öffentlichen Verkehrsmitteln in weiterführende Schulen gelangen will, muss oft weite und lange Wege in Kauf nehmen. Für Härtefälle gewährt der Landkreis eine Taxibeförderung. Die Anträge auf den sogenannten freigestellten Schülerverkehr müssen die Eltern stellen. Die Anträge werden dann geprüft und entweder befürwortet oder eben auch abgelehnt. Heidrun Tschipke hat reichlich Ablehnungen in ihren Unterlagen. Die letzte kam vor wenigen Tagen. Sie wollte für ihre Tochter Katharina, die derzeit am Beruflichen Schulzentrum in Pirna-Copitz lernt, erreichen, dass sie an insgesamt drei Tagen die Möglichkeit einer Taxibeförderung erhält. Die Kosten dafür übernimmt der Landkreis. „Unsere Tochter sitzt mitunter drei Stunden und mehr in Bus und Bahn, um nach Hause oder in die Schule zu gelangen.

Dazu kommen Wartezeiten vor Unterrichtsbeginn oder danach. Das alles geht zum einen von der Freizeit und zum anderen auch von der Vorbereitungszeit ab“, klagt Heidrun Tschipke. Denn gerade in ländlichen Regionen ist es nicht nur mit der Busfahrt getan. Katharina Tschipke zum Beispiel muss dann noch reichlich zwei Kilometer nach Hause laufen und das bei Wind und Wetter. „Wo ist hier die Annäherung von Stadt und Land? Den paar Kindern, die es auf den Dörfern noch gibt, wird das Leben schwer gemacht“, klagt die siebenfache Mutter. 

Per Gesetz ist festgelegt, das die zumutbare Wartezeit 45 Minuten beträgt, vor Beginn beziehungsweise nach dem Ende des stundenplanmäßigen Unterricht bis zur Ankunft beziehungsweise Abfahrt des öffentlichen Verkehrsmittels. Im speziellen Fall beträgt die Wartezeit allerdings einmal an die 70 Minuten und 14-tägig reichlich 60 Minuten. Doch das ist hinnehmbar, weil es nur an manchen Tagen ist, argumentiert das Landratsamt. Und weiter in der Ablehnung heißt es, dass Schülern von beruflichen Schulzentren längere Wartezeiten zuzumuten sind als Schülern anderer Bildungseinrichtungen. Auch das ist gesetzlich festgelegt. 

Für Heidrun Tschipke ist das ein weiterer Widerspruch. Denn der Nachbarsjunge welcher das Herder-Gymnasium besucht, bekommt für genau die gleiche Zeit eine Taxibeförderung genehmigt. Familie Tschipke hat bereits Widerspruch eingelegt und will vor Gericht ziehen.