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Warum darf ich nicht Lehrer werden?

Das Landesamt reagiert oft schwammig auf Bewerbungen von Seiteneinsteigern. Dabei gibt es genaue Bewerbungskriterien.

Von Andrea Schawe
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Nicht jeder gilt als für den Schuldienst geeignet.
Nicht jeder gilt als für den Schuldienst geeignet. ©  dpa

Dresden. Im dreimonatigen Qualifikationskurs für Seiteneinsteiger bleiben etwa 70 Plätze frei. Dabei gehen beim Landesamt für Schule und Bildung weit mehr Bewerbungen ein. Doch nicht jeder gilt als für den Schuldienst geeignet. Das stößt bei Bewerbern auf Unverständnis. 

„Man sollte doch meinen, dass die zuständigen Behörden eines Bundeslandes, das seit Jahren unter einem Lehrermangel und dauernden Unterrichtsausfällen leidet, anständig mit ihren Bewerberinnen und Bewerbern umgehen würden“, sagt Benjamin Richter. Der 30-Jährige hatte sich zum November 2018 für eine Einstellung als Seiteneinsteiger beworben. „Da es mein großer Wunsch ist, Lehrer zu werden, und die Bewerberrunde zum ersten Mal auch Bachelor-Absolventen offen stand, sah ich hier eine gute Chance gekommen.“

Beworben hatte er sich mit einem Bachelor-Abschluss in Angewandter Medienwissenschaft für die Fächer Deutsch, Englisch, Informatik und Sachkunde an einer Grund- oder Berufsschule. Doch er bekam nach sechsmonatiger Wartezeit eine Absage per E-Mail: Es bestehe „derzeit regionalspezifisch kein Bedarf“, hieß es in einem Schreiben des Landesamtes. Dabei sind „diese Fächer in Sachsen Mangelware“, sagt Benjamin Richter. „Angesichts des gravierenden Lehrermangels in Sachsen erscheint mir diese Absage nicht nachvollziehbar.“

Die Seiteneinsteiger müssen „die Bedingungen nach der gegenwärtig gültigen Lehrer-Qualifizierungsverordnung erfüllen“, sagt Kultus-Sprecherin Susann Meerheim. Ein wichtiges Kriterium ist ein vorhandener Hochschulabschluss: Wer Lehrer werden will, muss einen Diplom, Master oder Magister vorweisen. In diesem Jahr konnten sich auch Akademiker mit einem Bachelor-Abschluss bewerben. 

Etwa 90 solcher Bewerbungen gingen nach Angaben des Kultusministeriums ein. „Es erfolgt jedoch keine Einstellung von Bewerbern, wenn aus ihrem Abschluss kein Unterrichtsfach der betreffenden Schulart abgeleitet werden kann“, heißt es in einem Hinweisblatt zum Einstellungsverfahren. „Es sei denn, diese Bewerber verfügen über einen pädagogischen Abschluss.“

Benjamin Richter spricht von einer „bemerkenswerten Ignoranz“ des Landesamtes. „Ich hätte mir ehrlich gesagt nach der recht langen Wartezeit ein etwas genaueres Feedback bezüglich meiner Qualifikationen erhofft.“