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Sex mit der Ex

Ein junger Großenhainer soll seine Ex-Gefährtin zum Sex gezwungen haben. Er beteuert seine Unschuld, verliert vor Gericht dann aber seine Glaubwürdigkeit. Die Strafe ist konsequent.

Von Manfred Müller
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Für zwei Jahre und acht Monate soll der Angeklagte aus Großenhain hinter Gitter, obwohl er vor dem Riesaer Amtsgericht aussagte, dass er einvernehmlichen Sex mit seiner Ex gehabt hätte.
Für zwei Jahre und acht Monate soll der Angeklagte aus Großenhain hinter Gitter, obwohl er vor dem Riesaer Amtsgericht aussagte, dass er einvernehmlichen Sex mit seiner Ex gehabt hätte. © Symbolbild/dpa

Großenhain/Riesa. Das Urteil war in dieser Härte nicht zu erwarten. Für zwei Jahre und acht Monate soll Olaf B. (Name geändert) aus Großenhain hinter Gitter, obwohl er vorm Riesaer Amtsgericht aussagte, dass er einvernehmlichen Sex mit seiner Ex gehabt hätte. Und obwohl es in solchen Fällen naturgemäß keine Zeugen gibt und die Tat von der Betroffenen erst ein halbes Jahr später angezeigt wurde, waren sich Richter Herbert Zapf und seine beiden Schöffen sicher, dass ihre Schilderung der Ereignisse der Wahrheit entspricht. Das ist schon ungewöhnlich, weil es nach so langer Zeit auch kaum noch Indizien für derartige Gewalttaten gibt. Oftmals wendet die Justiz deshalb den Grundsatz „In dubio pro reo“ („Im Zweifel für den Angeklagten“) an. Wenn es diesmal anders kam, so lag es daran, dass der Angeklagte sich im Prozessverlauf selbst um seine Glaubwürdigkeit brachte.

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