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Falscher Polizist muss nicht hinter Gitter

Der Angriff von Reichsbürgern auf einen Meißner Gerichtsvollzieher beschäftigte erneut die Justiz.

Von Jürgen Müller
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So könnte es am 23. November 2012 gewesen sein. SZ-Zeichner Christian Turk hat den Überfall von falschen Polizisten auf einen Gerichtsvollzieher im Meißner Land im Bild nachgestellt.
So könnte es am 23. November 2012 gewesen sein. SZ-Zeichner Christian Turk hat den Überfall von falschen Polizisten auf einen Gerichtsvollzieher im Meißner Land im Bild nachgestellt. © SZ-Zeichner Christian Turk

Meißen. Der Fall sorgte deutschlandweit für Aufsehen. Am 23. November 2012 hinderten 15 bis 20 Mitglieder und Sympathisanten des illegalen Deutschen Polizeihilfswerkes (DPHW) in dem Radeburger Ortsteil Bärwalde einen Gerichtsvollzieher des Amtsgerichtes Meißen an seiner Arbeit, um eine Zwangsvollstreckung zu vermeiden. 

Die der Reichsbürgerszene zuzuordnenden Täter griffen den Mann an, versuchten, ihm Handschellen anzulegen und hielten ihn länger als 30 Minuten auf dem Grundstück fest. 14 der selbst ernannten Polizisten wurden vom Amtsgericht Meißen deswegen zu Freiheitsstrafen verurteilt, in 13 Fällen ohne Bewährung. 

Alle 13 gingen in Berufung. Gegen den Gründer und Chef des DPHW Volker Schöne wurde wegen gefährlicher Körperverletzung, Freiheitsberaubung, Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte und Beihilfe zum Missbrauch von Uniformen eine Haftstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verhängt. Dagegen ging Schöne in Berufung.

 Das Landgericht Dresden änderte das Strafmaß auf ein Jahr und sechs Monate ab, setzte diese Strafe zur Bewährung aus. Gegen dieses Urteil ging nun wieder die Staatsanwaltschaft in Revision. Das Oberlandesgericht Dresden gab dieser statt, verwies den Fall zurück ans Landgericht Dresden. Eine andere Kammer hat sich am Dienstag nun erneut damit beschäftigt.

Erstmals war der geschädigte Gerichtsvollzieher als Nebenkläger und Zeuge bei einer Verhandlung anwesend. Der Mann leidet seit dem Vorfall an einer posttraumatischen Störung, war monatelang in stationärer Behandlung und fast ein Jahr krank. „Ich war geschockt, der Vorfall hat mich sehr mitgenommen. Als versucht wurde, mich festzunehmen, hatte ich mit dem Leben abgeschlossen. Ich sah vor mir, wie mir ein Betonklotz an die Beine gebunden und ich in einem See versenkt werde“, sagte er am Dienstag vor Gericht. 

Tatsächlich leidet der 58-Jährige schon seit vielen Jahren an psychischen Problemen. Schon vor diesem Vorfall befand er sich insgesamt viermal für mehrere Wochen in einer Klinik zur Behandlung. Erstmals wurde nun auch ein psychiatrischer Gutachter gehört. Der Geschädigte habe keine posttraumatische Belastungsstörung im klassischen Sinne, dafür sei das Ereignis nicht stark genug gewesen, stellte dieser fest. 

Es sei wahrscheinlich, dass die Tat das vorhandene Krankheitsbild verschlimmert habe. Ausschlaggebend für die Krankheit sei sie aber nicht gewesen. Der Gerichtsvollzieher habe sich in einer bedrohlichen, unberechenbaren, hilflosen Situation befunden. Er habe allerdings ängstlicher reagiert, als es im Nachhinein angemessen erscheine. Der Geschädigte neige zu dramatischen Schilderungen. Das sei keine bewusste Verzerrung der Ereignisse, sondern ein Kommunikationsstil, so der Psychiater.

Derzeit ist der Gerichtsvollzieher schon wieder seit Monaten krank. Die Ursache dafür sei aber nicht in dem Ereignis in Bärwalde zu suchen, so der Gutachter. Dies und die Tatsache, dass die Tat nun schon sechs Jahre zurückliegt und sich der Angeklagte bei dem Geschädigten entschuldigte, sind die Hauptgründe für Staatsanwalt und Verteidiger, auf eine Haftstrafe mit Bewährung zu plädieren. 

Nebenklagevertreter Marcus Haselier hingegen beantragt, die Berufung zu verwerfen. Der Rechtsstaat dürfe sich so etwas nicht bieten lassen und müsse darauf mit einer unbedingten Freiheitsstrafe reagieren, sagt er.

Das Gericht sieht das anders. Das Urteil wird abgeändert. Schöne wird zu einer Haftstrafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung verurteilt. „Was in Bärwalde passierte, ist schwer hinnehmbar. 

Die Verteidigung der Rechtsordnung gebietet es nach sechs Jahren aber nicht mehr zwingend, die Haft zu vollstrecken“, begründet die Vorsitzende Richterin Bettina Garmann. Einbezogen wurde ein weiteres Urteil wegen Nötigung in acht Fällen. Der Angeklagte hatte Schreiben an Behördenmitarbeiter wie die Vorsteherin des Finanzamtes Meißen mit Millionen-Dollar-Forderungen geschickt. 

Zudem muss der Angeklagte, der arbeitslos ist, aber aus Prinzip keine Sozialleistungen bezieht, 200 gemeinnützige Arbeitsstunden leisten. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

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