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Dresden einigt sich mit Airbnb

Die Stadtverwaltung und die Zimmerplattform haben einen Kompromiss gefunden. 

Von Mirko Jakubowsky
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Dresden hat mit Airbnb eine Vereinbarung geschlossen.
Dresden hat mit Airbnb eine Vereinbarung geschlossen. © Archiv: Sven Ellger

Dresden-Touristen, die über Airbnb eine Unterkunft gebucht haben, müssen künftig schon bei der Buchung eine Beherbergungssteuer  zahlen. Das sieht eine gemeinsame Vereinbarung zwischen Stadtverwaltung und dem Privatzimmervermittler vor. Demnach zieht Airbnb die Steuer ab dem 1. Januar bei der Buchung automatisiert ein und führt diese dann an die Landeshauptstadt ab.

Dresden ist damit nach Dortmund und Frankfurt am Main die dritte Stadt in Deutschland, die mit dem US-Portal eine Vereinbarung zur automatisierten Einziehung und Abführung der Beherbergungssteuer schließt. Finanzbürgermeister Peter Lames zeigte sich zufrieden. „Wichtig ist für uns, dass die Vereinbarung die gesetzlichen Möglichkeiten der Steuererhebung nicht verändert, sondern ergänzt. So ist gewährleistet, dass die Steuer gleichmäßig in allen Fällen erhoben werden kann, in denen sie anfällt“, ließ Lames am Montag mitteilen.

Bislang hatte die Stadt ein Problem mit einigen privaten Gastgebern, die ihre Zimmer oder auch ganze Wohnungen und Häuser über Airbnb anbieten. Rathaus-Mitarbeiter waren zuletzt damit beschäftigt, nicht gemeldete Gastgeber und die Besitzer der Wohnungen aufzustöbern. Denn längst nicht alle Vermieter, die ihre Betten auf Plattformen wie Airbnb oder Wimdu anbieten, zogen die Steuer auch ein und führten sie an die Stadt ab.

Hintergrund ist eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG), nach der auch diejenigen Vermieter die Bettensteuer einziehen und abführen müssen, die weniger als fünf Betten anbieten. Das OVG hatte die Ungleichbehandlung gegenüber größeren Betrieben wie Hotels und Pensionen moniert, was letztlich dazu führte, dass nun alle Touristen knapp sieben Prozent des Übernachtungspreises draufzahlen müssen.